Ferienpark De Zeeuwse Parel

Dies ist unsere Parkordnung

Verhalten Sie sich auf dem Campingplatz, im Chaletpark und in der Umgebung so, dass Sie niemandem Unannehmlichkeiten bereiten. Geben Sie sich und Ihren Mitgästen die Möglichkeit, Ihren Urlaub zu genießen. Um allen einen angenehmen Aufenthalt zu gewährleisten, gelten die nachstehenden Hausregeln.

Hausordnung NiederländischHausordnung Deutsch

• Gäste, die sich schlecht benehmen, werden aufgefordert, das Gelände zu verlassen.

• Die Verwendung von Radio, Fernseher, Musikinstrumenten und anderen Lärmquellen darf Ihre Mitgäste niemals stören. Die Nachtruhe gilt von 23:00 Uhr bis 07:00 Uhr, das bedeutet, dass Sie in dieser Zeit keine störende Geräusche verursachen dürfen.

• Jeder übernachtende Urlauber muss an der Rezeption angemeldet werden.
Stammgäste zahlen 7,50 € + 1 € Kurtaxe pro Person und Nacht und parken immer auf dem ausgewiesenen Parkplatz, Tagespreis 5,00 €, die erste halbe Stunde ist kostenlos. Mieter und/oder Besucher, die nicht gemeldet wurden, können ohne Vorankündigung sofort vom Gelände verwiesen werden. Jeder ist für seinen Besuch selbst verantwortlich.

• Nur die an der Rezeption erhältlichen grünen Müllsäcke werden von uns eingesammelt. Sie dürfen diese nicht selbst bei den Abfallbehältern deponieren.

• Glas und Papier müssen in den entsprechenden Containern entsorgt werden.

• Jeder Gast haftet selbst für den von ihm verursachten Schaden. Der Verwalter übernimmt keine Haftung für Diebstahl oder Schäden am Eigentum der Gäste.

• Wünsche und/oder Beschwerden können dem Verwalter mitgeteilt werden.

• Die Schranke öffnet nur mit einem Schrankenausweis, den Sie an der Rezeption erhalten können. Der Ausweis ist personengebunden und darf daher nicht weitergegeben werden.

• Das Parken auf der Parzelle anderer oder auf einer leeren Parzelle ist nicht gestattet.

• Die Nutzung von Autos oder Motorrädern im Park sollte auf ein Minimum beschränkt werden, um den Verkehr so gering wie möglich zu halten. Zwischen 23:00 Uhr und 07:00 Uhr ist das Fahren auf dem Gelände mit motorisierten Fahrzeugen nicht gestattet. Außerdem müssen Sie sich an die Höchstgeschwindigkeit von 5 km/h halten, also Schrittgeschwindigkeit!

• Zufahrten, Ein-/Ausgänge, Dienst-/Notausgänge des Geländes müssen jederzeit für die Feuerwehr und andere Einsatzkräfte freigegeben sein.

• Bei Geschwindigkeitsüberschreitung erfolgt einmalig eine Warnung. Danach folgt eine Sanktion.

• Sie sind verpflichtet, das Gebäude sauber zu verlassen. (Duschen trocknen, Windeln, Damenbinden etc. in die entsprechenden Eimer legen)

• Kinder unter 6 Jahren dürfen das Sanitärgebäude nicht ohne Begleitung eines Erwachsenen benutzen.

• Rauchen ist im Sanitärgebäude verboten, ebenso Haustiere.

• Sie können Chemietoiletteneimer auf den dafür vorgesehenen Deponien entleeren.

• Ihr Haustier darf den Miturlaubern keine Belästigung bereiten.

• Pro Stellplatz sind maximal 2 Hunde erlaubt. So genannte Kampfhunde sind nur mit Zustimmung des Betreibers erlaubt. Die Hunde müssen jederzeit angeleint sein.

• Sie sind verpflichtet, die Hinterlassenschaften Ihres Hundes auf dem Parkgelände aufzuräumen. Ihr Hund darf nicht allein auf dem Platz bleiben, wenn Sie den Park verlassen.

• Grillen ist erlaubt, solange ein gefüllter 10-Liter-Eimer Wasser daneben steht. Offenes Feuer oder Feuerschalen sind hingegen nicht gestattet.